Spielplatzsicherheit:
Öffentlich zugängliche Spielplätze werden gemäß der geltenden DIN EN 1176 regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft.
Die Art der Kontrolle ist durch die DIN 1176/1177 genau geregelt. Es gibt drei hauptsächliche Kontrollarten:
- Die Sichtkontrolle
Sie findet jede Woche bzw. jede zweite Woche statt - je nach Benutzungshäufigkeit. Diese soll gewährleisten, dass sichtbare Gefahren, wie z.B. herumliegende Glasscherben, abgenutzte Schaukelkettenglieder, Holzsplitterungen etc, die sich innerhalb kurzer Zeit ergeben haben, abgewendet werden. Das jeweilige Spielgerät und der Untergrund wird aus allen Perspektiven untersucht. Der Zustand wird schriftlich festgehalten und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Instandsetzung werden unmittelbar an den Auftraggeber bzw. direkt an den Handwerker weitergegeben, so dass diese so schnell wie möglich ausgeführt werden können. Falls eventuelle Schäden eine potentielle Gefahr für die Gesundheit der Kinder bedeutet, wird das Spielgerät, ggf. der ganze Spielplatz, bis zur Beseitigung der Schäden gesperrt. - Die Funktionskontrolle bzw. die operative Kontrolle
Sie findet alle 3 Monate statt. Sie besteht neben der Sichtkontrolle aus weiteren Kontrollverfahren, die zusätzlich die Untersuchung der Funktionstüchtigkeit der Geräte einbeziehen. Hier werden z.B. Kugellager von Schaukeln, Federn von Wippelementen, die Stabilität der Aufbauten etc. genau überprüft. Diese Funktionskontrolle wird selbstverständlich ebenfalls protokolliert und an den Auftraggeber weitergeleitet. - Die General- oder Hauptkontrolle
Sie findet jährlich statt und soll alle Elemente der Sichtkontrolle und der Funktionskontrolle beinhalten. Darüber hinaus wird diese auf eine detaillierte Kontrolle aller Teile der Spielgeräte, seiner Fundamente, des Untergrundes und der Umgebung erweitert. Es gibt verschiedene Testverfahren, wie z.B. Belastungstests mit speziellen Geräten (Zugkontrolle) und Untersuchungen von Holzmaterial durch Widerstandsbohrungen. Die Gesamtheit dieser Untersuchung gewährleistet das höchste Maß an Sicherheit für Spielplätze und -geräte. Auch diese Kontrolle wird natürlich schriftlich festgehalten und unmittelbar an den Auftraggeber weitergeleitet.
Baumkontrolle:
Jeder Baumbesitzer hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass seine Bäume für uns keine Gefahr darstellen. Das Gesetz spricht hier von der Verkehrssicherungspflicht. Viele Baumbesitzer sind verunsichert, was dies nun bedeutet, da die Rechtslage hier keine eindeutigen Richtlinien vorschreibt. Grundsätzlich sollten Sie sich Rat einholen, wenn der Baum Pilze, Verfärbungen, einen hohen Anteil trockener Äste oder Risse vorweist. Ich empfehle, besonders ältere und angegriffene Bäume an Standorten mit höherem Publikumsverkehr zweimal im Jahr (einmal im unbelaubten, einmal im belaubten Zustand) zu kontrollieren. Für Ihren Baumbestand erhalten eine schriftliche Dokumentation der Baumkontrolle, so dass Sie die Verkehrssicherungspflicht nachweisen können. Bei größeren Baumbeständen eignet sich für die bessere Übersichtlichkeit und Organisation ein Baumkataster.
Spielplatzbewertung:
Mittels der Spielplatzbewertung wird das Management des Spielplatzes deutlich aufgewertet. Dies Instrument wurde in Zusammenarbeit mit weiteren Fachleuten von mir entwickelt. Nicht nur die Sicherheit, sondern auch der Spielwert ist dabei ein Hauptaugenmerk. So wurden beispielsweise die körperlichen und geistigen Anforderungen durch Spielgeräte durch Ergotherapeuten untersucht. Alle möglichen Anforderungen durch vorhandene Spielgeräte, z.B. taktile und vestibuläre Wahrnehmung, Kinästhetik (Koordination), Propriozetion (Körperorientierung), auditive Wahrnehmung etc. werden untersucht. Die Ergebnisse werden mit weiteren Bewertungsmaßstäben, wie z.B. Einfluss durch Beschattung, Zugänglichkeit, Benutzerzielgruppe, Möblierung etc. per Notengebung bewertet. Der Spielplatzbetreiber ist somit genau informiert, welche Maßnahmen zu einer Verbesserung der Spielplatzqualität führen können.