Spielplatzkontrollen -
Wie sehen diese im Detail aus?
Der
Bestandsplan
Ähnlich wie bei der Baumkontrolle lassen sich auch Spielplätze auf
Übersichtskarten darstellen. Ein Planerstellung ist zwar nicht immer so
dringlich wie bei der Baumkontrolle, gewährt aber auch bei größeren
Kontrollgebieten und Spielplätzen eine Übersichtlichkeit.
Die
Eigenschaftslisten
Hier werden die einzelnen Spielgeräte und auch das Umfeld genau aufgeführt. Die
Geräte werden nach der aktuellen DIN 1176 genau beschrieben. Hierzu zählt:
- Die Art des
Spielgerätes
- Der
Untergrund lt. DIN 1177
- Die
Einordnung durch die DIN 1176
- Hersteller,
mit Kontaktmöglichkeit (Adresse, Telefon)
- Aufstelldatum
- Höhe und
Fläche bzw. Raummaß
- besondere
Kontrollverfahren
Die
Kontrolldokumente
Die Art der
Kontrolle ist durch die DIN 1176/1177 genau geregelt. Es gibt drei hauptsächliche
Kontrollarten:
- Die
Sichtkontrolle
Sie findet jede
Woche bzw. jede zweite Woche statt - je nach Benutzungshäufigkeit.
Diese soll
gewährleisten, dass sichtbare Gefahren, wie z.B. herumliegende Glasscherben,
abgenutzte Schaukelkettenglieder, Holzsplitterungen etc, die sich innerhalb
kurzer Zeit ergeben haben, abgewendet werden. Das jeweilige Spielgerät und
der Untergrund wird aus allen Perspektiven untersucht. Der Zustand wird
schriftlich festgehalten und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw.
Instandsetzung werden unmittelbar an den Auftraggeber bzw. direkt an den
Handwerker weitergegeben, so dass diese so schnell wie möglich ausgeführt
werden können. Falls eventuelle Schäden eine potentielle Gefahr für die
Gesundheit der Kinder bedeutet, wird das Spielgerät, ggf. der ganze
Spielplatz, bis zur Beseitigung der Schäden gesperrt.
- Die
Funktionskontrolle
Sie findet alle 6 Monate statt. Sie besteht neben der Sichtkontrolle aus
weiteren Kontrollverfahren, die zusätzlich die Untersuchung der Funktionstüchtigkeit der Geräte
einbeziehen. Hier werden z.B. Kugellager von Schaukeln, Federn von
Wippelementen, die Stabilität der Aufbauten etc. genau überprüft. Diese
Funktionskontrolle wird selbstverständlich ebenfalls protokolliert und an
den Auftraggeber weitergeleitet.
- Die General-
oder Hauptkontrolle
Sie findet jährlich statt und soll alle Elemente der Sichtkontrolle und der
Funktionskontrolle beinhalten. Darüber hinaus wird diese auf eine
detaillierte Kontrolle aller Teile der Spielgeräte, seiner Fundamente, des
Untergrundes und der Umgebung erweitert. Es gibt verschiedene Testverfahren,
wie z.B. Belastungstests mit speziellen Geräten (Zugkontrolle) und
Untersuchungen von Holzmaterial durch Widerstandsbohrungen. Die Gesamtheit
dieser Untersuchung gewährleistet das höchste Maß an Sicherheit für
Spielplätze und -geräte. Auch diese Kontrolle wird natürlich schriftlich
festgehalten und unmittelbar an den Auftraggeber weitergeleitet.
Der Auftraggeber
hat, wie auch bei der Baumkontrolle, den Zustand seiner Spielplätze und -geräte
sofort im Blick.
Individuelle Wünsche der Auftraggeber
können selbstverständlich mit
einbezogen werden. So ist es z.B. möglich, die Listen nach besonderen
Kundenwünschen zu erstellen, da die Bestände modern mit Hilfe der EDV per Datenbank
abrufbar sind. Selbst eine weitgehend "papierfreie" Abwicklung
lässt sich realisieren, z.B. per E-mail oder über ein kundeneigenes Passwort für
die aktuelle Einsicht über das Internet. Sie können dies im Bereich
"Kontakt/Kundencenter" an einem kleinen Beispiel ausprobieren. Falls weitere
Personenkreise einbezogen werden sollen, können hier verschiedene
Darstellungsweisen, individuelle Zugriffrechte im Internet und vieles mehr
ermöglicht werden.
Neben allen
technischen Umsetzungsmöglichkeiten werden aktuelle Erkenntnisse der
Baumkontrolle über Weiterbildungen, wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Foren
etc. auf neuestem Stand gehalten.